Ortsfeste Steigleiteranlagen an baulichen Anlagen nach DIN 18799
- ✅Ortsfeste Steigleitern sind oft montiert an Schornsteinen, Gebäuden, technischen Anlagen, Arbeitsbühnen, Masten und Türmen für Funk, Messgeräten, Werbung und Licht.
- ✅Ortsfeste Steigleitern sind gemäß technischer Regelwerke, Vorschriften und Normen regelmäßig prüfpflichtig. Von Steigleitern können Gefahren ausgehen für Menschen und Sachwerte. Die Dauerhaftigkeit und Standsicherheit wird über die Jahre hinweg beeinträchtigt. Der Steigweg kann verbaut sein, es könnte etwas demontiert oder zerstört worden sein, es kann etwas abbrechen, herunterfallen und Schaden anrichten. Es besteht Absturzgefahr für Personen.
- ✅Mit regelmäßigen wiederkehrenden Zustandsprüfungen, Begehungen, Gutachten, dem Erstellen von fachlich fundierten Prüfberichten mit Lösungsvorschlägen helfe ich Ihnen Kosten zu sparen, Gefahren zu minimieren, Probleme abzustellen und ihrer Prüfpflicht nachzukommen.
- Folgende Komponenten prüfe ich für Sie: Einholmleitern mit Steigschutz, Zweiholmleitern mit Rückenschutz, Bühnen, Podeste, Arbeitsbühnen, Laufstege, Geländer, die Erdung und der Blitzschutz.